16.06.2011

PARKRÄUME KG Berlin Abzocker?

Seit 2004 schlagen die Wellen hoch: die Parkräume KG mit Sitz in Berlin schleppt im Auftrag ihrer Kunden, die eigene Parkfläche besitzen, Falschparker ab und verlangt hohe Gebühren, bevor der "neue" Standort der Fahrzeuge bekannt gegeben wird. Laut Aussage des Geschäftsführers Joachim K. Gehrke wird der Service von zahlreichen Unternehmen in ganz Deutschland wahr genommen, da immer wieder und verstärkt so genannte Fremdparker die für Kunden vorbehaltenen Stellplätze belegen.

Wie läuft das ab?

Sofern ein Falschparker ermittelt wird, wird das Fahrzeug von einem beauftragten Abschleppunternehmen entfernt und zu einer anderen Stelle versetzt. Der Fahrzeugführer erhält erst gegen Zahlung der Abschleppkosten und Gebühren den neuen Standort. Diese Praktik und die Höhe der Kosten (bis zu 350.- Euro) führen verständlicherweise zu großem Unmut bei den Betroffenen. Viele schalten einen Anwalt ein und die anfänglich hohe Zahl der Klagen beweist, dass hier auch auf Seiten der Anwälte eine große Unsicherheit herrschte.
Durch zahlreiche Urteile der Amts- und Landgerichte und durch eine Klarstellung des BGH muss man jedoch davon ausgehen, dass die Geschäftspraktiken der Parkräume KG offensichtlich auf sicherem Boden steht. Der BGH stellt klar, dass sowohl die Versetzung als auch die Höhe der Gebühren in Ordnung sind. Auch die Praktik, den Standort des Autos erst NACH Bezahlung bekannt zu geben, steht nicht gegen das Gesetz, durch das sog. Zurückbehaltungsrecht des Parkplatzeigentümers, der dieses an die Parkräume KG abtritt, ist dieses Vorgehen juristisch einwandfrei. Die Höhe der Kosten wurden vom BGH ebenfalls nicht beanstandet.

Was bedeutet das?

Einige Anwälte werben im Internet dafür, Betroffene hätten sehr gute Aussichten, Prozesse gegen das Unternehmen zu gewinnen. Selbsterstellte Statistiken sollen beweisen, dass Parkräume den größten Teil der Prozesse angeblich verliert. Leider ist dem aber nicht so. Immer mehr Richter (Ausnahmen gibt es immer) folgen dem BGH Urteil und weisen die Klagen ab oder fällen Urteile gegen die Falschparker. Das ist leider Fakt. Die Aussichten auf Erfolg im Falle einer Anzeige wegen Nötigung oder Wucher sind objektiv als gering zu betrachten.

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