07.09.2011

Das ZDF über Parken in BERLIN

Im Morgenmagazin des ZDF wurde mit Hilfe eines Verkehrsrechtexperten und Anwaltes der Frage nach gegangen, ob und unter welchen Umständen abgesschleppt wird oder werden darf.

(http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/sendung-verpasst#/beitrag/video/1424190/Abgeschleppt-und-ausgenommen).

Im gezeigten Beispiel hatte eine Frau ihren PKW auf einem Supermarktparkplatz geparkt und ein nahe gelegenes Fitness Studio besucht. Ihr Fahrzeug wurde von der PARKRÄUME KG versetzt und sie erhielt es, nach Monaten und zwei Gerichtsinstanzen, nach Zahlung der geforderten Summe zurück. 

Die Frage des ZDF war nun: Dürfen die das?


Ja, die dürfen das. Wie die Sprecherinn des Kammergerichts Berlin bestätigte, dürfen widerrechtlich abgestellt Fahrzeuge von Privatgründen abgeschleppt und versetzt werden. Und Achtung: das kann richtig teuer werden. Wie das Kammergericht Berlin entschied, dürfen dann nämlich neben den reinen Abschleppkosten zusätzlich auch Vorbereitungs- und Verwaltungskosten berechnet werden. Da kommen schnell bis u 260.- EUR zusammen. UNd das völlig legal. Deshalb Augen auf, wenn Sie in Zukunft parken. Denn eine ausreichende BEschilderung muss natürlich vorhanden sein.

Des weiteren wurde die Frage erörtert, wie man sich verhalten soll, wenn man selber "Opfer" eines Falschparkers geworden ist. Die allgemeine Rechtsprechung erlaubt Ihnen, das Fahrzeug entfernen zu lassen. Nachteil: die Kosten müssen Sie erst mal selber bezahlen. Anschließend hat man die Möglichkeit, die Kosten beim Falschparker einzuholen. Aber: das kann umständlich und langwierig werden.

RSS Feed