Allgemeines

Parkräume werden immer weniger, die Zahl der Autos in den Ballungszentren ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Die Kommunen verlangen teilweise hohe Parkgebühren. So kennt inzwischen jeder das Problem: Wohin mit dem Auto? Oft bleibt nichts anderes übrig, als das Auto mal eben schnell verbotswidrig zu parken. Schließlich ist man in Eile und kommt sowieso schnell wieder zurück. 

Ein Böses Erwachen, wenn man dann feststellen muss, dass das Auto abgeschleppt oder versetzt wurde. Hohe Kosten, Ärger und ein enormer Zeitaufwand sind das Resultat. In einigen Fällen ist auch gar nicht ersichtlich, wer abgeschleppt hat und aus welchem Grund!

Nun gibt es im Internet inzwischen zahlreiche Foren, Blogs, Onlinehilfen und Anwälte, die einem bei der Sache weiter helfen. Leider ist für viele Betroffene der anfängliche Enthusiasmus schnell verraucht, wenn man feststellen muss, dass die Aussichten auf einen Prozesserfolg nicht immer so 100%-ig gewiss sind, wie es online versprochen wird.

Deshalb soll dieser Blog dazu dienen, die Umstände und rechtlichen Verhältnisse möglichst objektiv darzustellen. Das kann eine individuelle Rechtsberatung nicht ersetzen, aber vielleicht eine kleine Hilfe geben. Und Vorsicht: privates Abschleppen ist ausdrücklich erlaubt: Wie das Amtsgericht Hamburg (Urt. v. 13.02.2006, 5 C 139/05) festgestellt hat, darf ein privater Parkplatzbesitzer Fremdparker abschleppen lassen und die Kosten hierfür vom gegnerischen Halter erstattet verlangen, ohne dass es darauf ankäme, ob er selbst dort noch parken kann oder nicht.

Neben Urteilen und Einschätzungen von Fachleuten zum Thema Parken werden auf dieser Seite zusätzlich allgemeine Informationen zum Thema Verkehrsrecht veröffentlicht.

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