09.12.2011

Interessantes BGH Urteil

Im konkreten Fall hatte ein Kläger / Klägerin vor dem BGH geklagt, dass die Versetzungskosten der Parkräume KG zu hoch seien. Als Begründung führte die Klagepartei die Kosten "normaler" Abschleppunternehmen an. Der BGH wies diese Klage zurück mit der Begründung, dass diese Kosten nicht vergleichbar sind. Da offensichtlich noch kein schriftliches Urteil vorliegt, wird nach Veröffentlichung an dieser Stelle eine ausführlicher Artikel folgen.

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