Interessantes BGH Urteil
Im konkreten Fall hatte ein Kläger / Klägerin vor dem BGH geklagt, dass die Versetzungskosten der Parkräume KG zu hoch seien. Als Begründung führte die Klagepartei die Kosten "normaler" Abschleppunternehmen an. Der BGH wies diese Klage zurück mit der Begründung, dass diese Kosten nicht vergleichbar sind. Da offensichtlich noch kein schriftliches Urteil vorliegt, wird nach Veröffentlichung an dieser Stelle eine ausführlicher Artikel folgen.
Das LG Traunstein erläßt folgenreiches Endurteil
Das LG Traunstein erläßt ein Endurteil zugunsten privater Abschleppunternehmen
Das ZDF über Parken in BERLIN
Parken in Berlin wird immer schwieriger. Neben dem Ordnungsamt und der Polizei tauchen nun auch private Überwachungsfirmen auf. Dürfen die das? Dieser Frage ging das ZDF im Morgenmagazin nach.
AG München gibt PARKRÄUME KG Recht
Die deutschlandweite tätige Parkräume KG schleppt Falschparker auf Privatgrundstücken ab. Dabei fallen für den Falschparker hohe Kosten an (bis zu 250.- EUR). Erst nach Bezahlung dieser Kosten erfährt der Halter dann den Standort seines Autos. In zahlreichen Artikeln und Foren wird diese Praktik angeprangert. Bei der Höhe der Kosten verständlich. Doch nun hat das Amtsgericht München in einigen wichtigen Punkten ein wichtiges Urteil gefällt.
Abschleppen: Einstweilige Verfügung zur Herausgabe des Fahrzeuges
Kann man durch eine einstweilige Verfügung die Herausgabe eines abgeschleppten Fahrzeuges erzwingen? Dieser Frage ging das Amtsgericht München I nach und kam zu einer deutlichen Entscheidung.