22.06.2011

Neue Urteile zum Thema Verkehrsrecht

Ausländische Fahrerlaubnis: Wohnsitzprinzip

Auch bei einem Neuerwerb einer Fahrerlaubnis muss diese von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden nur anerkannt werden, wenn der Autofahrer mindestens sechs Monate in dem anderen EU-Mitgliedsstaat gewohnt hat(§ 28 Fahrerlaubnisverordnung; EuGH, Beschl. v. 12.5.2011 - Aktenzeichen C - 184/10)

Abschleppen: Verhältnismäßigkeit

Eine Umsetzmaßnahme ist nicht unverhältnismäßig, wenn das abgeschleppte Fahrzeug so abgestellt war, dass es nicht nur unerheblich in einen benutzungspflichtigen Radweg hineingeragt hat. (OVG Münster, Beschl. v. 15.4.2011 - Aktenzeichen 5 A 954/10)

Entziehung der Fahrerlaubnis: 18 Punkte in Flensburg

Für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 Punkten in Flensburg spielt es keine Rolle, ob die Fahrten privat oder beruflich veranlasst sind und welche Strecken ein Fahrerlaubnisinhaber in einer bestimmten Zeit zurücklegt. Da die Gefahren, die mit der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr zwangsläufig verbunden sind, umso größer sind, je mehr ein Kraftfahrer fährt, müssen gerade vielfahrende Berufskraftfahrer - auch wenn sie unter Zeitdruck stehen - die Verkehrsregeln strikt einhalten, um die von ihrer Verkehrsteilnahme ausgehenden Risiken zu minimieren. (VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 29.3.2011 - Aktenzeichen 7 L 271/11)

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