08.01.2011
KG Berlin: Abschleppen vom Parkplatz eines Supermarktes darf 219,50 Euro kosten
Nach Sicht der Klägerin, der verlangte Betrag sei im Vergleich zu den «ülichen» Abschleppkosten durch die Polizei deutlich überhöht und eine Zurückbehaltung des Autos ohnehin nicht gerechtfertigt. Bei Bemessung des verlangten Entgeltes – so dagegen Landgericht und Kammergericht - dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen Abschleppkosten auch Begleittätigkeiten wie die Suche nach dem Fahrer oder die Beweissicherung berücksichtigen. Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird oder noch einmal überprüft wird.